Die Gestattung gemäß § 16 AFuV
zurück
Es wird gestattet, mit dem vorhandenen Rufzeichen Versuche im Frequenzbereich
oberhalb 300 GHz durchzuführen mit Funkanlagen, die den Laserklassen 1 oder 2
gemäß DIN EN 60825-1 angehören.
Die Bedingungen und Auflagen sind in der Gestattung aufgeführt.
Die Gestattung erfolgt kostenfrei.
Um die richtigen Ausdrücke zu verwenden, sollte der Antrag an die zuständige
Zweigstelle der RegTP beginnen mit:
Hiermit beantrage ich die Gestattung gemäß § 16 AFuV für Versuche
im Frequenzbereich oberhalb 300 GHz
mit Funkanlagen, die den Laserklassen 1 oder 2 gemäß DIN EN 60825-1 angehören.
|
Dem empfohlenen Beginn des Antrags an die Regulierungsbehörde folgt die Aussage, daß man
Experimente zur Ausbreitung, Reichweite, Modulationsart etc. im Rahmen des Amateurfunks
durchführen will.
|