Die Gestattung gemäß § 16 AFuV zurück

Es wird gestattet, mit dem vorhandenen Rufzeichen Versuche im Frequenzbereich oberhalb 300 GHz durchzuführen mit Funkanlagen, die den Laserklassen 1 oder 2 gemäß DIN EN 60825-1 angehören. Die Bedingungen und Auflagen sind in der Gestattung aufgeführt. Die Gestattung erfolgt kostenfrei.

Um die richtigen Ausdrücke zu verwenden, sollte der Antrag an die zuständige Zweigstelle der RegTP beginnen mit:

Hiermit beantrage ich die Gestattung gemäß § 16 AFuV für Versuche im Frequenzbereich oberhalb 300 GHz mit Funkanlagen, die den Laserklassen 1 oder 2 gemäß DIN EN 60825-1 angehören.


Dem empfohlenen Beginn des Antrags an die Regulierungsbehörde folgt die Aussage, daß man Experimente zur Ausbreitung, Reichweite, Modulationsart etc. im Rahmen des Amateurfunks durchführen will.


Last update 05.08.2001       zurück