DIN EN 60825     zurück


Letzte Info über neue Laserklassen
gemäß DIN60825-1/11.01

(Danke für Info an Herrn Dr. Klingler von der Uni Köln)
Einzusehen auf der Website der
Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektronik


Um meine Unkenntnis über Laserklassen zu beseitigen, habe ich Einblick in die 77-seitige Norm DIN EN 60825-1 genommen und mir die wesentlichen Bestimmungen herausgeschrieben. Es gibt die Laserklassen 1, 2, 3A, 3B und 4 mit in dieser Reihenfolge zunehmender Gefährlichkeit. Jede höhere Klasse schließt alle niedrigeren Klassen ein.
Für uns Amateurfunker sind die Laserklassen 2 und 3B wichtig, weil mit der von der RegTP erteilten Gestattung die Klasse 2, mit dem zusätzlichen Rufzeichen die Klasse 3B die obere Grenze darstellt.
Zuerst eine Erläuterung wichtiger Begriffe in der Norm:

Begriff Abkürzung / Bedeutung
GZS Grenzwert der zugänglichen Strahlung
Maximalwert zugänglicher Strahlung in einer Laserklasse
Emissions-
dauer t
Länge der Zeit, in der Zugang zur Laserstrahlung möglich ist.
Winkelaus-
dehnung alpha
Betrachtungswinkel, unter dem die Strahlungsquelle dem Auge des Beobachters erscheint.
Minimalwert sind 1,5 mrad.
rad Winkel im Bogenmaß = Bogenlänge / Radius.
1 rad = 57,3°,     1 mrad = 0,344 '     1° = 17,5 mrad.
Für kleine Winkel ist das Bogenmaß üblich.
Info: Das menschliche Auge hat ein Auflösungsvermögen
von ca. 1' = 1 Bogenminute = 1/60°.

Bestimmungen für Laserklasse 2:

Bei einer Emissionsdauer > 0,25 s ist der maximal zulässige Grenzwert
GZS = C6 * 1 mW. Die Konstante C6 hängt von der Winkelausdehnung alpha ab. Ist alpha kleiner als der Minimalwert von 1,5 mrad, so ist C6 = 1, sonst ist C6 größer.
Nun kann man die Bestimmungen für Laserklasse 2 im Amateurfunkbetrieb endlich hinschreiben:

Laserklasse 2 für den Amateurfunkbetrieb
Wellenlänge 400 - 700 nm
Emissionsdauer > 0,25 s. (Gilt als CW-Dauerbetrieb)
Winkelausdehnung < 1,5 mrad (Kleinstwert, der
für uns ungünstigste Fall)
GZS Grenzwert der
zugänglichen Strahlung
maximal 1 mW
Nochmal in Worten:
Im sichtbaren Bereich 400 - 700 nm, bei Dauerbetrieb und punktförmiger Austrittsöffnung gehört ein Laser mit einer Ausgangsleistung <= 1 mW in die Laserklasse 2.

Bestimmungen für Laserklasse 3B:

8/01: Ich suche das demnächst heraus und füge es an.
6/02: Sorry, hatte das aus den Augen verloren, werde hoffentlich bald dazu kommen.

Schlußbemerkung:   Niemand ist unfehlbar. Bitte mir Korrekturen und
Anmerkungen mitteilen unter: hhcuno@t-online.de.
Last update 26.09.2002       zurück